Neue Richtlinie der Jusos Sachsen-Anhalt
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Grundsätze & Aufgaben
§ 2 Gliederung und Aufbau
§ 3 Organe des Landesverbands
Zweiter Abschnitt: Landesdelegiertenkonferenz
§ 4 Landesdelegiertenkonferenz
§ 5 Aufgaben der Landesdelegiertgenkonferenz
§ 6 Außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz
Dritter Abschnitt: Landesausschuss
§ 7 Landesausschuss
§ 8 Aufgaben des Landesausschuss
Vierter Abschnitt: Landesvorstand
§ 9 Landesvorstand
§ 10 Arbeitskreise
Fünfter Abschnitt: Awareness
§ 11 Awarenessarbeit
Sechster Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 12 Sonstige Regelungen
§ 13 Änderungen
§ 14 Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Grundsätze & Aufgaben
- Die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD Sachsen-Anhalt (Jusos) ist eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatutes der SPD. Die Jusos in der SPD Sachsen-Anhalt sind die Jugendorganisation der SPD Sachsen-Anhalt. Das Tätigkeitsgebiet umfasst das Land Sachsen-Anhalt. Der Sitz des Landesverbandes ist Magdeburg.
- Die Tätigkeit der Jusos Sachsen-Anhalt ist wesentlicher Bestandteil der Parteiarbeit, sie sind bedingt Organ der politischen Willensbildung.
- Die Mitgliedschaft richtet sich nach den Regelungen des Organisationsstatus der SPD und der Juso-Richtlinie des SPD Parteivorstands in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
§ 2 Gliederung und Aufbau
Die Gliederung des Juso-Landesverbandes erfolgt in Kreisverbänden analog der SPD Sachsen-Anhalt. Stadtverbände sind Kreisverbände im Sinne dieser Satzung. Gliederungen können Arbeitskreise und Projektgruppen für besondere Aufgaben bilden. Näheres regeln die jeweiligen Gliederungen. Auf der Ebene der SPD-Ortsvereine können sich auch Juso-Ortsvereine bilden.
§ 3 Organe des Landesverbands
Organe des Landesverbandes Sachsen-Anhalt sind:
- Die Landesdelegiertenkonferenz
- Der Landesausschuss
- Der Landesvorstand
Zweiter Abschnitt: Landesdelegiertenkonferenz
§ 4 Landesdelegiertenkonferenz
- Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) ist das höchste Beschlussfassende Organ der Jusos Sachsen-Anhalt. Sie findet jährlich statt. Sie wird vom Landesvorstand in Einvernehmen mit dem Landesausschuss mindestens drei Monate vorher unter Angabe des Orts, des Delegiertenschlüssels und einer voraussichtlichen Tagesordnung einberufen.
- Die Konferenz setzt sich aus 60 Delegierten der Kreisverbänden. Die Mandate werden anteilig nach dem Anteil der Juso-Mitglieder der Kreisverbände für die in den letzten 4 Quartalen Beiträge gezahlt wurden vergeben, wobei jedem Kreisverband mindestens ein Mandat zusteht. Mitglieder des gewählten Landesvorstandes, die keine Delegierten sind, sind zu ladende Gäste der LDK.
- Die Landesdelegiertenkonferenz prüft die Legitimation der stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wählt sich ein Präsidium und gibt sich eine Geschäftsordnung.
- Die Beschlussfähigkeit der Konferenz ist gewährleistet, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sind. Bei Nichtbeschlussfähigkeit muss sie unverzüglich unter Wahrung der Einladungsfrist wiederholt werden. Diese ist in jedem Fall beschlussfähig.
- Antrags- und Meldeschluss zu Landesdelegiertenkonferenzen ist fünf Wochen vor Beginn der Konferenz. Die Einladungsfrist beträgt drei Wochen vor Beginn der Konferenz.
- An die Landesdelegiertenkonferenz können die Kreisverbände sowie Landesvorstand, Landesausschuss und Arbeitskreise Anträge stellen.
- Alle ordentlichen Anträge sind den Delegierten spätestens mit der Einladung zuzustellen. Die Zustellung erfolgt digital, es sei denn es wird eine postalische Zustellung bei der SPD-Landesgeschäftsstelle beantragt.
- Initiativanträge bedürfen jeweils zur Behandlung die Zustimmung der Delegierten. Zur Einbringung benötigt der Antragsteller mindestens 5 Unterschriften von Stimmberechtigten aus mindestens 3 Kreisverbänden.
- Über die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Präsidium zu unterzeichnen ist und auf der Homepage des Landesverbandes zu veröffentlichen ist. Zudem kann das Protokoll in der SPD-Landesgeschäftsstelle angefordert werden. Film- und Tonaufnahmen sind zulässig unter Wahrung gesetzlicher Bestimmungen.
§5 Aufgaben der Landesdelegiertenkonferenz
Die Landesdelegiertenkonferenz:
- nimmt dem Landesvorstand die Rechenschaft ab.
- wählt alle zwei Jahre den Landesvorstand neu.
- wählt die Delegation zum Bundeskongress und die Vertretung im Bundesausschuss.
- wählt die Mitglieder des Awarenessteam.
- entscheidet in wichtigen organisatorischen und programmatischen Grundsatzfragen.
- bestimmt die Ausrichtung und Politik der Jusos Sachsen-Anhalt.
- kontrolliert die Arbeit des Landesvorstandes sowie des Landesausschusses.
- beschließt über die an sie gestellten Sachanträge.
- beschließt ein Awarenesskonzept.
- kann ein Arbeitsprogramm verabschieden.
§ 6 Außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz
- Eine außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz (a.o. LDK) ist
- auf Beschluss des Landesvorstands
oder - auf Beschluss des Landesausschusses
oder - auf Antrag von mindestens 5 Kreisverbänden
oder - auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder der Jusos Sachsen-Anhalt
einzuberufen. Die Frist zur Einberufung beträgt 6 Wochen.
- auf Beschluss des Landesvorstands
- Ein Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Landesdelegiertenkonferenz muss den Vorschlag einer Tagesordnung beinhalten. Die außerordentliche LDK ist daran gebunden. Sollte bereits eine ordentliche LDK einberufen sein, sind anstelle einer a.o. LDK die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte auf der ordentlichen vor allen weiteren zu behandeln.
Dritter Abschnitt: Landesausschuss
§ 7 Landesausschuss
- Der Landesausschuss ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen und ist die Interessenvertretung der Kreis- bzw. Stadtverbände. Er befasst sich mit den wichtigen politischen und organisatorischen Angelegenheiten des Landesverbandes.
- Dem Landesausschuss gehören 14 Vertreter*innen, je einer pro Kreisverband, an. Sind die gewählten Vertreter*innen verhindert, können sie vertreten werden. Kreisverbände können beliebig viele, aber eindeutig nummerierte, Stellvertreter*innen bestimmen (nummerierte Stellvertretung), die Vertreter*innen sind mindestens alle zwei Jahre durch die Kreise zu wählen. Gewählte Mitglieder des Landesvorstands dürfen keine Vertreter*innen sein. Die Neuwahl des Landesausschusses ist den entsprechenden Regionalgeschäftsstellen unverzüglich mitzuteilen. Über die Mitgliedschaft im Landesausschuss entscheidet der Eintrag in der Datenbank der SPD am Tag der Sitzung.
- Beratend nehmen an Sitzungen des Landesausschusses
– der Landesvorstand
und
– die Kreisvorsitzenden
teil. - Der Landesausschuss wählt sich alle zwei Jahre eine*n Vorsitzende*n und eine Stellvertretung, davon eine FINTA-Person.
- Der Landesausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Kreisverbände vertreten ist.
- Der Landesausschuss ist mindestens alle drei Monate einzuberufen, bei eiligen Vorgängen entscheidet er im Umlaufverfahren.
- Der Landesausschuss ist darüber hinaus einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Kreisverbände oder Vertreter dies fordern.
§ 8 Aufgaben des Landesausschuss
Der Landesausschuss:
- beschließt organisatorische und inhaltliche Grundsatzentscheidungen.
- berät über und kontrolliert die Arbeit des Landesvorstands zwischen Landesdelegiertenkonferenzen.
- betreibt Kommunikations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Kreisverbänden, dem Landesvorstand und den Arbeitskreisen.
- nimmt die Bewerbungen zur Ausrichtung der Landesdelegiertenkonferenz entgegen und entscheidet über den Zuschlag nach erfolgter Prüfung durch die Landesgeschäftsstelle.
Vierter Abschnitt: Landesvorstand
§ 9 Landesvorstand
- Der Landesvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Co-Vorsitzenden, davon eine FINTA Person und fünf Stellvertretenden Vorsitzenden.
- Der Landesvorstand:
– führt die Beschlüsse von Landesdelegiertenkonferenz und Landesausschuss aus.
– regelt die laufenden Geschäfte der Jusos Sachsen-Anhalt.
– vertritt den Verband in der Öffentlichkeit und in der SPD. - Dem Landesvorstand gehören:
– die Vertreter*innen der dauerhaften Arbeitskreise
– der Vorsitz des Landesausschusses
– Mitglieder im Juso-Bundesvorstand aus dem Landesverband
– die Vertretung im Bundesausschuss
mit beratender Stimme an. Der Landesvorstand kann weitere Mitglieder mit beratender Stimme kooptieren. - Der Landesvorstand bestimmt aus seinen gewählten Mitgliedern eine Verantwortliche Person für Awarenessarbeit, die in Absprache mit den Awarenessteams deren Arbeit unterstützt. Sie ist über diese Arbeit zur Diskretion verpflichtet.
- Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
- Bei Rücktritt eines Vorsitzenden übernimmt der andere Vorsitzende diese Aufgabe bis zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz. Bei Rücktritt beider Vorsitzender bestimmt der Landesvorstand aus seiner Mitte im Einvernehmen mit dem Landesausschuss ein*e kommissarische*n Vorsitzende*n. In diesem Fall oder im Falle des Rücktritts der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Vorstands ist eine außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz einzuberufen, um eine Nachwahl durchzuführen. Umfasst der Vorstand weniger als drei stimmberechtigte Mitglieder ist der Landesvorstand vom SPD Landesvorstand aufzulösen und als Ganzes neu zu wählen.
§ 10 Arbeitskreise
- Auf Beschluss eines Organs wird ein Arbeitskreis beim Vorstand eingerichtet.
- In Vernehmen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises bestimmt der Landesvorstand eine*n Koordinator*in, diese nehmen üblicherweise mit beratender Stimme am Landesvorstand teil und berichten an diesen.
- Arbeitskreise können auf Amtszeit eines Vorstands oder dauerhaft angelegt sein.
- Die Landeskoordination der Juso-Hochschulgruppen hat die Stellung eines Arbeitskreises eigenen Rechts, weitere Regelungen ergeben sich aus der Juso-Richtlinie des Parteivorstands und den Vorgaben des Juso-Bundesvorstands. Ein*e Vertreter*in der Landeskoordination nimmt mit beratender Stimme am Landesvorstand teil.
- Die Juso Schüler*innen und Auszubildendenvertretung in Sachsen-Anhalt (JSAG) hat die Stellung eines Arbeitskreises, die Landesdelegiertenkonferenz kann für diese eine Satzung beschließen, ansonsten gelten die Regelungen zur Hochschulgruppe sinngemäß unter der Maßgabe, dass eine Mitgliederversammlung das beschlussfassende Gremium der Landesebene ist.
Fünfter Abschnitt: Awareness
§ 11 Awarenessarbeit
- Um eine Anlaufstelle für den Kampf gegen Diskriminierung jeder Art zu schaffen wird ein Awarenessteam eingerichtet.
- Das Teams setzen sich aus sechs Personen zusammen, die sich nicht alle dem gleichen Geschlecht zuordnen dürfen und nicht aus demselben Kreisverband kommen. Mitglieder dürfen kein weiteres Amt auf Juso-Kreis- oder Landesverbandsebene haben.
- Oberstes Ziel der Arbeit ist Betroffene zu schützen und eine Retraumatisierung zu vermeiden.
- Die Awarenessteams:
– sind Ansprechpartner*innen für Vorfälle von diskriminierendem oder übergriffigem Verhalten.
– Gewährleisten Rückzugsräume und den Schutz von Betroffenen.
– Versuchen Mitglieder für solchen Verhalten zu sensibilisieren.
– achten auf ausgewogenes Redeverhalten bei Veranstaltungen. - Kommt es zu Vorfällen kann das Awarenessteam die Betroffenen zu weiteren Maßnahmen beraten und schlägt dem Landesvorstand ggf. die Einleitung parteirechtlicher Maßnahmen vor.
- Die Mitglieder sind der über den Inhalt ihrer Arbeit zu Diskretion verpflichtet.
- Das weitere regelt das Awarenesskonzept der Jusos LSA. Für dessen Änderung gelten die Regelungen zu dieser Satzung analog.
Sechster Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 12 Sonstige Regelungen
- Gliederungen haben das Recht, eine Vertretung in den jeweiligen SPD-Vorstand zu entsenden, Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in der SPD.
- Sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt, gelten die Juso Richtlinie des SPD- Parteivorstands, das Organisationsstatut der SPD und weiteres Satzungsrecht.
- Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern keine anderweitige Vorgabe vorhanden ist.
- Für Wahlen gilt die Wahlordnung der SPD.
- Für Delegationen zur LDK, den Landesvorstand als Ganzes und sonstigen Gremien im Landesverband gilt die Quotierungsregelung nach §11 Organisationsstatut, solange diese Satzung oder andere Vorschriften nichts anderes bestimmen.
§ 13 Änderungen
- Diese Satzung kann nur mit Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder auf einer Landesdelegiertenkonferenz beschlossen oder geändert werden.
- Ein Antrag auf Änderung muss mindestens 6 Wochen vor der LDK in Textform bei der SPD-Landesgeschäftsstelle eingegangen sein.
§ 14 Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
- Diese Satzung ersetzt die Satzung vom 01.03.1992 (zuletzt geändert am 28/29.09.2019.
- Sie ist dem SPD-Landesvorstand vorzulegen und tritt nach dessen Zustimmung als dessen Richtlinie in Kraft. Sie ist online zu veröffentlichen.