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Neue Richtlinie der Jusos Sachsen-Anhalt

Erster AbschnittAllgemeine Bestimmungen

§ 1 Grundsätze & Aufgaben

§ 2 Gliederung und Aufbau

§ 3 Organe des Landesverbands

Zweiter AbschnittLandesdelegiertenkonferenz

§ 4 Landesdelegiertenkonferenz

§ 5 Aufgaben der Landesdelegiertgenkonferenz

§ 6 Außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz

Dritter AbschnittLandesausschuss

§ 7 Landesausschuss

§ 8 Aufgaben des Landesausschuss

Vierter AbschnittLandesvorstand

§ 9 Landesvorstand

§ 10 Arbeitskreise

Fünfter Abschnitt: Awareness

§ 11 Awarenessarbeit

Sechster AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen

§ 12 Sonstige Regelungen

§ 13 Änderungen

§ 14 Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten

Erster AbschnittAllgemeine Bestimmungen

§ 1 Grundsätze & Aufgaben

  1. Die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD Sachsen-Anhalt (Jusos) ist eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatutes der SPD. Die Jusos in der SPD Sachsen-Anhalt sind die Jugendorganisation der SPD Sachsen-Anhalt. Das Tätigkeitsgebiet umfasst das Land Sachsen-Anhalt. Der Sitz des Landesverbandes ist Magdeburg.
  2. Die Tätigkeit der Jusos Sachsen-Anhalt ist wesentlicher Bestandteil der Parteiarbeit, sie sind bedingt Organ der politischen Willensbildung.
  3. Die Mitgliedschaft richtet sich nach den Regelungen des Organisationsstatus der SPD und der Juso-Richtlinie des SPD Parteivorstands in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

§ 2 Gliederung und Aufbau

Die Gliederung des Juso-Landesverbandes erfolgt in Kreisverbänden analog der SPD Sachsen-Anhalt. Stadtverbände sind Kreisverbände im Sinne dieser Satzung. Gliederungen können Arbeitskreise und Projektgruppen für besondere Aufgaben bilden. Näheres regeln die jeweiligen Gliederungen. Auf der Ebene der SPD-Ortsvereine können sich auch Juso-Ortsvereine bilden.

§ 3 Organe des Landesverbands

Organe des Landesverbandes Sachsen-Anhalt sind:

  1. Die Landesdelegiertenkonferenz
  2. Der Landesausschuss
  3. Der Landesvorstand

Zweiter AbschnittLandesdelegiertenkonferenz

§ 4 Landesdelegiertenkonferenz

  1. Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) ist das höchste Beschlussfassende Organ der Jusos Sachsen-Anhalt. Sie findet jährlich statt. Sie wird vom Landesvorstand in Einvernehmen mit dem Landesausschuss mindestens drei Monate vorher unter Angabe des Orts, des Delegiertenschlüssels und einer voraussichtlichen Tagesordnung einberufen.
  2. Die Konferenz setzt sich aus 60 Delegierten der Kreisverbänden. Die Mandate werden anteilig nach dem Anteil der Juso-Mitglieder der Kreisverbände für die in den letzten 4 Quartalen Beiträge gezahlt wurden vergeben, wobei jedem Kreisverband mindestens ein Mandat zusteht. Mitglieder des gewählten Landesvorstandes, die keine Delegierten sind, sind zu ladende Gäste der LDK.
  3. Die Landesdelegiertenkonferenz prüft die Legitimation der stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wählt sich ein Präsidium und gibt sich eine Geschäftsordnung.
  4. Die Beschlussfähigkeit der Konferenz ist gewährleistet, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sind. Bei Nichtbeschlussfähigkeit muss sie unverzüglich unter Wahrung der Einladungsfrist wiederholt werden. Diese ist in jedem Fall beschlussfähig.
  5. Antrags- und Meldeschluss zu Landesdelegiertenkonferenzen ist fünf Wochen vor Beginn der Konferenz. Die Einladungsfrist beträgt drei Wochen vor Beginn der Konferenz.
  6. An die Landesdelegiertenkonferenz können die Kreisverbände sowie Landesvorstand, Landesausschuss und Arbeitskreise Anträge stellen.
  7. Alle ordentlichen Anträge sind den Delegierten spätestens mit der Einladung zuzustellen. Die Zustellung erfolgt digital, es sei denn es wird eine postalische Zustellung bei der SPD-Landesgeschäftsstelle beantragt.
  8. Initiativanträge bedürfen jeweils zur Behandlung die Zustimmung der Delegierten. Zur Einbringung benötigt der Antragsteller mindestens 5 Unterschriften von Stimmberechtigten aus mindestens 3 Kreisverbänden.
  9. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Präsidium zu unterzeichnen ist und auf der Homepage des Landesverbandes zu veröffentlichen ist. Zudem kann das Protokoll in der SPD-Landesgeschäftsstelle angefordert werden. Film- und Tonaufnahmen sind zulässig unter Wahrung gesetzlicher Bestimmungen.

 §5 Aufgaben der Landesdelegiertenkonferenz

Die Landesdelegiertenkonferenz:

  • nimmt dem Landesvorstand die Rechenschaft ab.
  • wählt alle zwei Jahre den Landesvorstand neu.
  • wählt die Delegation zum Bundeskongress und die Vertretung im Bundesausschuss.
  • wählt die Mitglieder des Awarenessteam.
  • entscheidet in wichtigen organisatorischen und programmatischen Grundsatzfragen.
  • bestimmt die Ausrichtung und Politik der Jusos Sachsen-Anhalt.
  • kontrolliert die Arbeit des Landesvorstandes sowie des Landesausschusses.
  • beschließt über die an sie gestellten Sachanträge.
  • beschließt ein Awarenesskonzept.
  • kann ein Arbeitsprogramm verabschieden.

§ 6 Außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz

  1. Eine außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz (a.o. LDK) ist
    1. auf Beschluss des Landesvorstands
      oder
    2. auf Beschluss des Landesausschusses
      oder
    3. auf Antrag von mindestens 5 Kreisverbänden
      oder
    4. auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder der Jusos Sachsen-Anhalt
      einzuberufen. Die Frist zur Einberufung beträgt 6 Wochen.
  2. Ein Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Landesdelegiertenkonferenz muss den Vorschlag einer Tagesordnung beinhalten. Die außerordentliche LDK ist daran gebunden. Sollte bereits eine ordentliche LDK einberufen sein, sind anstelle einer a.o. LDK die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte auf der ordentlichen vor allen weiteren zu behandeln.

Dritter AbschnittLandesausschuss

§ 7 Landesausschuss

  1. Der Landesausschuss ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen und ist die Interessenvertretung der Kreis- bzw. Stadtverbände. Er befasst sich mit den wichtigen politischen und organisatorischen Angelegenheiten des Landesverbandes.
  2. Dem Landesausschuss gehören 14 Vertreter*innen, je einer pro Kreisverband, an. Sind die gewählten Vertreter*innen verhindert, können sie vertreten werden. Kreisverbände können beliebig viele, aber eindeutig nummerierte, Stellvertreter*innen bestimmen (nummerierte Stellvertretung), die Vertreter*innen sind mindestens alle zwei Jahre durch die Kreise zu wählen. Gewählte Mitglieder des Landesvorstands dürfen keine Vertreter*innen sein. Die Neuwahl des Landesausschusses ist den entsprechenden Regionalgeschäftsstellen unverzüglich mitzuteilen. Über die Mitgliedschaft im Landesausschuss entscheidet der Eintrag in der Datenbank der SPD am Tag der Sitzung.
  3. Beratend nehmen an Sitzungen des Landesausschusses
    – der Landesvorstand
    und
    – die Kreisvorsitzenden
    teil.
  4. Der Landesausschuss wählt sich alle zwei Jahre eine*n Vorsitzende*n und eine Stellvertretung, davon eine FINTA-Person.
  5. Der Landesausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Kreisverbände vertreten ist.
  6. Der Landesausschuss ist mindestens alle drei Monate einzuberufen, bei eiligen Vorgängen entscheidet er im Umlaufverfahren.
  7. Der Landesausschuss ist darüber hinaus einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Kreisverbände oder Vertreter dies fordern.

§ 8 Aufgaben des Landesausschuss

Der Landesausschuss:

  • beschließt organisatorische und inhaltliche Grundsatzentscheidungen.
  • berät über und kontrolliert die Arbeit des Landesvorstands zwischen Landesdelegiertenkonferenzen.
  • betreibt Kommunikations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Kreisverbänden, dem Landesvorstand und den Arbeitskreisen.
  • nimmt die Bewerbungen zur Ausrichtung der Landesdelegiertenkonferenz entgegen und entscheidet über den Zuschlag nach erfolgter Prüfung durch die Landesgeschäftsstelle.

Vierter AbschnittLandesvorstand

§ 9 Landesvorstand

  1. Der Landesvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Co-Vorsitzenden, davon eine FINTA Person und fünf Stellvertretenden Vorsitzenden.
  2. Der Landesvorstand:
    – führt die Beschlüsse von Landesdelegiertenkonferenz und Landesausschuss aus.
    – regelt die laufenden Geschäfte der Jusos Sachsen-Anhalt.
    – vertritt den Verband in der Öffentlichkeit und in der SPD.
  3. Dem Landesvorstand gehören:
    – die Vertreter*innen der dauerhaften Arbeitskreise
    – der Vorsitz des Landesausschusses
    – Mitglieder im Juso-Bundesvorstand aus dem Landesverband
    – die Vertretung im Bundesausschuss
    mit beratender Stimme an. Der Landesvorstand kann weitere Mitglieder mit beratender Stimme kooptieren.
  4. Der Landesvorstand bestimmt aus seinen gewählten Mitgliedern eine Verantwortliche Person für Awarenessarbeit, die in Absprache mit den Awarenessteams deren Arbeit unterstützt. Sie ist über diese Arbeit zur Diskretion verpflichtet.
  5. Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
  6. Bei Rücktritt eines Vorsitzenden übernimmt der andere Vorsitzende diese Aufgabe bis zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz. Bei Rücktritt beider Vorsitzender bestimmt der Landesvorstand aus seiner Mitte im Einvernehmen mit dem Landesausschuss ein*e kommissarische*n Vorsitzende*n. In diesem Fall oder im Falle des Rücktritts der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Vorstands ist eine außerordentliche Landesdelegiertenkonferenz einzuberufen, um eine Nachwahl durchzuführen. Umfasst der Vorstand weniger als drei stimmberechtigte Mitglieder ist der Landesvorstand vom SPD Landesvorstand aufzulösen und als Ganzes neu zu wählen.

§ 10 Arbeitskreise

  1. Auf Beschluss eines Organs wird ein Arbeitskreis beim Vorstand eingerichtet.
  2. In Vernehmen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises bestimmt der Landesvorstand eine*n Koordinator*in, diese nehmen üblicherweise mit beratender Stimme am Landesvorstand teil und berichten an diesen.
  3. Arbeitskreise können auf Amtszeit eines Vorstands oder dauerhaft angelegt sein.
  4. Die Landeskoordination der Juso-Hochschulgruppen hat die Stellung eines Arbeitskreises eigenen Rechts, weitere Regelungen ergeben sich aus der Juso-Richtlinie des Parteivorstands und den Vorgaben des Juso-Bundesvorstands. Ein*e Vertreter*in der Landeskoordination nimmt mit beratender Stimme am Landesvorstand teil.
  5. Die Juso Schüler*innen und Auszubildendenvertretung in Sachsen-Anhalt (JSAG) hat die Stellung eines Arbeitskreises, die Landesdelegiertenkonferenz kann für diese eine Satzung beschließen, ansonsten gelten die Regelungen zur Hochschulgruppe sinngemäß unter der Maßgabe, dass eine Mitgliederversammlung das beschlussfassende Gremium der Landesebene ist.

Fünfter Abschnitt: Awareness

§ 11 Awarenessarbeit

  1. Um eine Anlaufstelle für den Kampf gegen Diskriminierung jeder Art zu schaffen wird ein Awarenessteam eingerichtet.
  2. Das Teams setzen sich aus sechs Personen zusammen, die sich nicht alle dem gleichen Geschlecht zuordnen dürfen und nicht aus demselben Kreisverband kommen. Mitglieder dürfen kein weiteres Amt auf Juso-Kreis- oder Landesverbandsebene haben.
  3. Oberstes Ziel der Arbeit ist Betroffene zu schützen und eine Retraumatisierung zu vermeiden.
  4. Die Awarenessteams:
    – sind Ansprechpartner*innen für Vorfälle von diskriminierendem oder übergriffigem Verhalten.
    – Gewährleisten Rückzugsräume und den Schutz von Betroffenen.
    – Versuchen Mitglieder für solchen Verhalten zu sensibilisieren.
    – achten auf ausgewogenes Redeverhalten bei Veranstaltungen.
  5. Kommt es zu Vorfällen kann das Awarenessteam die Betroffenen zu weiteren Maßnahmen beraten und schlägt dem Landesvorstand ggf. die Einleitung parteirechtlicher Maßnahmen vor.
  6. Die Mitglieder sind der über den Inhalt ihrer Arbeit zu Diskretion verpflichtet.
  7. Das weitere regelt das Awarenesskonzept der Jusos LSA. Für dessen Änderung gelten die Regelungen zu dieser Satzung analog.

Sechster AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen

§ 12 Sonstige Regelungen

  1. Gliederungen haben das Recht, eine Vertretung in den jeweiligen SPD-Vorstand zu entsenden, Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in der SPD.
  2. Sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt, gelten die Juso Richtlinie des SPD- Parteivorstands, das Organisationsstatut der SPD und weiteres Satzungsrecht.
  3. Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern keine anderweitige Vorgabe vorhanden ist.
  4. Für Wahlen gilt die Wahlordnung der SPD.
  5. Für Delegationen zur LDK, den Landesvorstand als Ganzes und sonstigen Gremien im Landesverband gilt die Quotierungsregelung nach §11 Organisationsstatut, solange diese Satzung oder andere Vorschriften nichts anderes bestimmen.

§ 13 Änderungen

  1. Diese Satzung kann nur mit Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder auf einer Landesdelegiertenkonferenz beschlossen oder geändert werden.
  2. Ein Antrag auf Änderung muss mindestens 6 Wochen vor der LDK in Textform bei der SPD-Landesgeschäftsstelle eingegangen sein.

§ 14 Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten

  1. Diese Satzung ersetzt die Satzung vom 01.03.1992 (zuletzt geändert am 28/29.09.2019.
  2. Sie ist dem SPD-Landesvorstand vorzulegen und tritt nach dessen Zustimmung als dessen Richtlinie in Kraft. Sie ist online zu veröffentlichen.

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IV. ONLINE-PRÄSENZ IN SOZIALEN NETZWERKEN

Wir unterhalten Onlinepräsenzen in sozialen Netzwerken, um dort u. a. mit Kunden und Interessenten zu kommunizieren und über unsere Produkte und Dienste zu informieren. Die Daten der Nutzer werden von den jeweiligen sozialen Netzwerken in der Regel zu Marktforschungs- und Werbezwecken verarbeitet. Auf diese Weise können Nutzungsprofile erstellt werden, die sich an den Interessen und dem Surfverhalten der Nutzer orientieren. Zu diesem Zweck werden Cookies und andere Identifier auf den Computern der Nutzer gespeichert. Auf der Grundlage dieser Nutzungsprofile wird dann z. B. Werbung innerhalb der sozialen Netzwerke, aber auch auf Webseiten Dritter geschaltet. Im Rahmen des Betriebs unserer Online-Präsenzen ist es möglich, dass wir auf Informationen wie Statistiken über die Nutzung unserer Online-Präsenzen zugreifen können, die von den sozialen Netzwerken bereitgestellt werden. Diese Statistiken sind aggregiert und können insbesondere demografische Informationen und Daten über die Interaktion mit unseren Online-Präsenzen und den über sie verbreiteten Beiträgen und Inhalten enthalten. Einzelheiten und Links zu den Daten der sozialen Netzwerke, auf die wir als Betreiber der Online-Präsenzen zugreifen können, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Liste. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a-b DSGVO, um mit unseren Kunden in Kontakt zu bleiben, sie zu informieren und um vorvertragliche Maßnahmen mit zukünftigen Kunden und Interessenten durchzuführen. Die Rechtsgrundlagen der von den sozialen Netzwerken in eigener Verantwortung durchgeführten Datenverarbeitungen entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des jeweiligen sozialen Netzwerks. Über die nachfolgenden Links erhalten Sie zudem weitere Informationen zur jeweiligen Datenverarbeitung und zu den Widerspruchsmöglichkeiten. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass Datenschutzanliegen am effizientesten beim jeweiligen Anbieter des sozialen Netzwerks geltend gemacht werden können, da nur diese Anbieter Zugriff auf die Daten haben und direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Informationen zu den sozialen Netzwerken, in denen wir Online-Präsenzen betreiben:
  • Instagram (Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland).
  • Google/ YouTube (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland).
  • Twitter (Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street, Dublin 2, D02 AX07 Irland).
  • Google My Business
    • Wir betreiben einen sogenannten Google My Business-Eintrag. Sollten Sie uns auf diese Weise finden, nutzen wir den von Google angebotenen Informationsdienst und die Dienste von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (nachfolgend „Google”).
    • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Google-Webseite und ihre Funktionen auf eigene Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der sozialen und interaktiven Funktionen (z. B. Kommentieren, Teilen, Bewerten, Direktnachrichten). Wenn Sie unseren Google My Business-Eintrag besuchen und mit ihm interagieren, erfasst Google auch Ihre IP-Adresse und andere Informationen, die sich auf Ihrem Endgerät befinden, in Form von sogenannten Cookies. Diese Informationen werden verwendet, um uns als Betreiber des Google My Business-Eintrags statistische Informationen über die Nutzung der Google-Services zu liefern. Die in diesem Zusammenhang über Sie erhobenen Daten werden von Google verarbeitet und können in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden. Google beschreibt im Allgemeinen in seiner Datenschutzrichtlinie, welche Informationen es erhält und wie die Informationen verwendet werden. Ausführlichere Informationen stellt Google in seiner Datenschutzrichtlinie zur Verfügung:
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VI. EMPFÄNGER VON DATEN UND DATENÜBERMITTLUNG AN DRITTLÄNDER

6.1 Empfänger von Daten Wir verkaufen keine persönlich identifizierbaren Informationen, handelt nicht mit ihnen und gibt sie auch nicht auf andere Weise an Dritte weiter. Dies gilt nicht für vertrauenswürdige Dritte oder Auftragsverarbeiter, die uns beim Betrieb unserer Webseite, bei der Durchführung unserer Geschäfte oder bei der Erbringung von Diensten für Sie unterstützen. Solche vertrauenswürdige Parteien können im nötigen Umfang Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Sie sind jedoch vertraglich dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln. Wir können Ihre Daten auch freigeben, wenn wir der Meinung sind, dass die Freigabe angemessen ist, um das Gesetz einzuhalten, die Richtlinien unserer Webseite durchzusetzen oder unsere Rechte oder die Rechte anderer, Eigentum oder Sicherheit zu schützen. Darüber hinaus können nicht persönlich identifizierbare Besucherinformationen an andere Parteien für Marketing, Werbung oder andere Zwecke weitergegeben werden. Wir geben die von uns erhobenen Daten nur weiter, wenn dies zur Vertragserfüllung oder zur Bereitstellung der technischen Funktionalität der Webseite erforderlich ist oder eine andere Rechtsgrundlage für die Weitergabe besteht. Im Prinzip verarbeiten wir Ihre Daten selbst. In einigen Fällen bedienen wir uns jedoch auch Dienstleistern. Neben den in dieser Datenschutzrichtlinie genannten Auftragsverarbeitern können dies insbesondere Rechenzentren sein, die unsere Webseite und Datenbanken speichern, IT-Dienstleister, die unsere Systeme warten, sowie Beratungsunternehmen. Wenn wir Daten an Auftragsverarbeiter weitergeben, dürfen diese die Daten nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden. Die Auftragsverarbeiter sind von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt worden. Sie sind vertraglich an unsere Weisungen gebunden, verfügen über geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Betroffenen und werden von uns regelmäßig kontrolliert. Darüber hinaus kann eine Offenlegung im Zusammenhang mit behördlichen Untersuchungen, gerichtlichen Anordnungen und Gerichtsverfahren erfolgen, wenn dies für die Rechtsverfolgung oder -durchsetzung erforderlich ist. Wenn Regierungen eine rechtmäßige Forderung an Daten der Seite stellen, sind wir bestrebt, die Offenlegung zu begrenzen. wir werden nur bestimmte Daten herausgeben, die durch die entsprechende gesetzliche Anforderung vorgeschrieben sind. Sind die Jusos Sachsen-Anhalt zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet, werden wir Sie unverzüglich unterrichten und Ihnen eine Kopie der Forderung zukommen lassen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Beauftragen wir Dritte mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, so erfolgt auch dies ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. 6.2 Datenübermittlung an Drittländer Wie in dieser Datenschutzrichtlinie erläutert, nehmen wir Dienste in Anspruch, deren Anbieter teilweise in sogenannten Drittländern (außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums) ansässig sind oder dort personenbezogene Daten verarbeiten, d. h. in Ländern, deren Datenschutzniveau nicht dem der Europäischen Union entspricht. Soweit dies der Fall ist und die Europäische Kommission für diese Länder keinen Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO) erlassen hat, haben wir geeignete Vorkehrungen getroffen, um ein angemessenes Datenschutzniveau für etwaige Datenübermittlungen zu gewährleisten. Dazu gehören u. a. die Standardvertragsklauseln der Europäischen Union oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. Ist eine Übermittlung in ein Drittland vorgesehen und liegen kein Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien vor, besteht die Möglichkeit und das Risiko, dass Behörden des jeweiligen Drittlandes (z. B. Nachrichtendienste) Zugriff auf die übermittelten Daten erhalten, um diese zu erheben und zu analysieren, und dass die Durchsetzbarkeit Ihrer Rechte als betroffene Person nicht gewährleistet ist.

VII. IHRE RECHTE

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener gemäß der DSGVO und es stehen Ihnen – nach erfolgreicher Identifizierung – folgende Rechte gegenüber uns zu:
  • Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) – Sie können jederzeit eine vollständige Datenkopie anfordern, die Sie an einen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen übermitteln können. Ihre Daten werden von uns innerhalb von 10 Arbeitstagen in Form von Tabellenkalkulationsdateien im Microsoft Excel-Format geliefert. Die logischen Beziehungen zwischen den Datensätzen werden in Form von eindeutigen Identifiers beibehalten. Für jede bestellte Datenkopie müssen Sie 1.000 € (eintausend Euro) und alle anfallenden Steuern bei Lieferung bezahlen.
  • Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO).
Um Ihre hier beschriebenen Rechte auszuüben, können Sie uns jederzeit unter den unter „Name des Verantwortlichen” aufgeführten Kontaktdaten kontaktieren. Sie können jederzeit eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Jusos Sachsen-Anhalt einreichen. In Dänemark können Sie eine Beschwerde bei der dänischen Datenschutzbehörde einreichen.

VII. SICHERHEIT UND INTEGRITÄT DER DATEN

Der Schutz der Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen oder die wir über Sie erhalten, hat für uns Priorität. Wir ergreifen geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff, Veränderung, Offenlegung oder Zerstörung zu schützen. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um die laufende Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit von Systemen und Diensten, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu gewährleisten, und wird die Verfügbarkeit und den Zugang zu Informationen im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls rechtzeitig wiederherstellen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Vereinbarung zur Datenverarbeitung.

IIX. Nutzungsbedingungen und Vereinbarung zur Datenverarbeitung

Bitte besuchen Sie auch unseren Abschnitt über die Nutzungsbedingungen, die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, die für die Nutzung unserer Webseite und Dienste gelten, sowie unsere Vereinbarung über die Datenverarbeitung.

IX. UPDATES

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzrichtlinie von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Für den Fall, dass wir wesentliche Änderungen vornehmen, die Ihre Rechte oder die Verpflichtungen von uns im Rahmen dieser Datenschutzrichtlinie einschränken, werden wir in diesem Abschnitt dieser Datenschutzrichtlinie einen deutlichen Hinweis veröffentlichen, der die Nutzer informiert, wenn diese aktualisiert werden.
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