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Leben schützen – Abtreibungen legalisieren!

Nach Schätzungen entsteht jede dritte Schwangerschaft ungewollt. Jährlich werden circa 100.000 Abtreibungen vorgenommen. Trotzdem sind sie ein gesellschaftliches Tabu und immer noch unzähligen Vorurteilen und Stigmatisierungen unterworfen.

Menschen, die abtreiben werden verurteilt und in prekäre Situationen gebracht.

Schwangerschaftsabbrüche macht jedoch niemand unüberlegt, niemand tut sich damit leicht. Als betroffene Person eine solche Entscheidung zu treffen ist sehr schwer und mit vielen Problemen und Anstrengungen verbunden.

Zusätzlich fühlt sich die Gesetzgebung scheinbar dazu verpflichtet, diesen Prozess zu verkomplizieren: Betroffene werden verunsichert und Menschen in prekäre Situationen gebracht. Ein Zustand, den wir klar ablehnen, da die aktuellen Regelungen aus der Luft gegriffen und in vielen Bereichen schädlich sind.

Es gibt drei Indikationen, wie ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland straffrei durchführbar ist.  Einerseits die medizinische, bei der aus verschiedenen Gründen eine Schwangerschaft für die schwangere Person oder das Kind nicht zumutbar ist. Der Abbruch einer Schwangerschaft aus kriminologischer Indikation wäre die zweite Indikation. Diese macht mit 0,05 % den kleinsten Anteil aus.

Der mit Abstand häufigste Abbruchgrund ist der nach der Beratungsregelung (96,2% ; Stand 2022[1]). Dieser ist bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei.  Beratungsregel bedeutet, dass schwangere Personen vor einem Abbruch verpflichtend eine Schwangerschaftskonfliktberatung bei einer zertifizierten Beratungsstelle machen müssen. Einige Stellen bieten Schwangerschaftskonfliktberatung an, sind jedoch nicht zertifiziert und können bzw. dürfen daher keine Beratungsnachweise ausstellen, wie die Stiftung Netzwerk Leben, was für viele Betroffene verwirrend sein kann. Nach einer verpflichtenden Bedenkzeit von drei Tagen kann dann der Abbruch vorgenommen werden. Dieser kann gynäkologisch ambulant in Praxen oder Kliniken vorgenommen werden. Interessanterweise sprechen sich die meisten Beratungsstelle, sei es AWO oder das Rote Kreuz, gegen eine Beratungspflicht aus, da sie eine willkürliche Einflussnahme der Gesetzgebung darstellt und zudem ein weiteres Hindernis für Schwangerschaftsabbrüche. Schwangerschaftsabbrüche können einerseits bis zu einer Grenze von neun Woche medikamentös und operativ bis zur zwölften Woche vorgenommen werden. Die Orte, an dem Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, sind zudem wenig und vor allem schwer zu finden. Bspw. Halle hat nur drei, ab dem Spätsommer 2023, nur zwei gynäkologische Praxen, die einen Abbruch vornehmen. Im Raum Bayern ist die Lage noch viel drastischer.

Die Kosten für einen Abbruch werden zudem nur in wenigen Fällen übernommen. Bei einer Abtreibung nach der Beratungsregel belaufen sich die Kosten in der Regel zwischen 360 und 460 Euro. Personen mit geringen Einkommen erhalten die Behandlung kostenfrei, wenn sie dieses vor dem Eingriff bei ihrer Krankenkasse beantragen. Hierfür müssen die schwangeren Personen eine Menge Bürokratie auf sich nehmen und es kann die Abtreibung unnötig weiter nach hinten schieben. Die meisten Personen müssen die Kosten jedoch selbst tragen. Die Kosten sollten für alle wie eine reguläre Leistung von der Kasse übernommen werden, ohne vorher Anträge stellen zu müssen. Die häufig mediale Tatsachenbeschreibung, dass vor allem Jugendliche einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ist auch nicht richtig. Von den ca. 95.000 – 100.000 Schwangerschaftsabbrüchen, die jedes Jahr vorgenommen werden sind die über die Hälfte von Personen, die 25 bis 35 Jahre alt, welche häufig eine abgeschlossene Kinderplanung haben.

Daher fordern wir:

  • Eine Aufhebung der Beratungspflicht – parallel jedoch mit einer Ausweitung der Beratungsstellen verbunden, die verpflichtend ergebnisoffen beraten
  • Ein rechtliches Schützen des Begriffs der „Schwangerschaftskonfliktberatung“, damit nur zertifizierte Stellen diese, bspw. online, anbieten dürfen und Betroffene Klarheit erhalten
  • Übernahme der Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen für alle Personen unabhängig vom Einkommen, ohne bürokratische Anträge und auch noch nach eines Eingriffs.
  • Eine verpflichtende Krankschreibung für Betroffene rund um den Abbruch, mit entsprechendem Krankengeld
  • Eine geeignete Strategie zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung
  • Überprüfung der Öffnung eines medikamentösen Abbruchs durch bspw. Allgemeinmediziner*innen

Ein weiteres Problem ist, dass Schwangerschaftsabbrüche oftmals nicht zum Pflichtstoff des Medizinstudiums gehören. Dabei  können Chefärzt*innen von Unikliniken ihre eigenen Befindlichkeiten und Werte walten lassen, und die Ausbildung und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gänzlich blockieren. Erlaubt wird das durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem dadurch zugesprochen Verweigerungsrecht für Ärzt*innen.  Medizinstudierende, die trotzdem lernen wollen, wie ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, müssen sich in der Folge selbst helfen und sog. Papaya-Workshops durchführen. Schwangerschaftsabbrüche sollten jedoch nicht nur im Medizinstudium, sondern auch in der Pflege- und Pflegeassistenzsausbildung unterrichtet werden. Zusätzlich sollte der Abbruch auch schon in der Schule thematisiert und entstigmatisiert werden. Nur so kann eine lückenlose Aufklärung und Information von Anfang an gewährleistet werden, und Vorurteile und Stigmatisierung abgebaut werden.

Daher fordern wir:

  • Verankerung des Schwangerschaftsabbruchs im Lehrplan des Medizinstudiums, aber auch in der Pflege- und Pflegeassistenzausbildung sowie in der Schule bspw. im Biologieunterricht
  • Blockadehaltung von Chefärzt*innen entgegenstehen- kein*e Ärzt*in darf auf Grund von Hierarchien den EInfluss haben, Schwangerschaftsabbrüche zu unterbinden
  • Überarbeitung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG)

Schwangerschaftsabbrüche sind ein Menschenrecht.

Trotzdem sind sie in Deutschland noch immer grundsätzlich rechtswidrig in Ausnahmen jedoch straffrei.

Der § 218 im Strafgesetzbuch legt fest, dass Schwangerschaftsabbrüche eine Straftat sind. Erst im § 218a werden Bedingungen genannt, unter denen Schwangerschaftsabbrüche nicht strafbar sind.

Damit werden schwangere Personen zunächst als Straftäter*innen dargestellt.

Dabei sind Schwangerschaftsabbrüche Teil der reproduktiven Gerechtigkeit und Selbstbestimmung. Hinzu kommt, dass der Schwangerschaftsabbruch im Teil der Kaptialdelikte, also Mord und Totschlag geregelt ist, sodass auch die Stellung im StGB gänzlich falsche Signale sendet.  Dass jede Person, die schwanger werden kann, das Recht hat, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austrägt, wurde bereits 1994 auf der UNO-Weltbevölkerungskonferenz festgehalten.

Die Regelungen, wann Abtreibungen erlaubt sind, in Deutschland, verglichen mit vielen anderen EU-Staaten restriktiv. Die derzeitige Regelung macht Schwangere zu unmündigen Bürger*innen und stellt sie als Kriminelle dar.

Zur den strengen Gesetzen kommen antifeministische Abtreibungsgegner*innen. Oft stammen die Abtreibungsgegner*innen aus einem christlich-konservativen christlich-fundamentalistischen oder rechten bis rechtsextremen Umfeld. Beide Gruppen vertreten ein höchst patriarchalisches Weltbild. Personen, die schwanger werden können, haben aus ihrer Sicht in erster Linie die Aufgabe Kinder zu bekommen und diese zu erziehen.

Abtreibungsgegner*innen vergleichen Abtreibungen mit einem Völkermord, sprechen vom “Babycaust” und nutzen andere zu tiefst antisemitische Slogans, wie “Abtreibung macht frei”.

Damit wird der Holocaust als größtes Verbrechen relativiert. Menschen werden mit Embryonen und Föten gleichgesetzt.

Die Gruppen vernetzen sich immer stärker, wie nicht nur in Ländern wie Polen oder den USA beobachtet werden kann. In Polen und vielen US-Staaten sind Schwangerschaftsabbrüche fast vollständig verboten.

Mit dem Rechtsruck in Deutschland wächst auch hier die Gefahr, dass sich die Situation weiter verschlechtert und Gesetze zu Schwangerschaftsabbrüchen verschärft werden.

Schon jetzt wird es für Schwangere immer schwieriger eine Abtreibung vornehmen zu lassen.  Ein wichtiger Grund dafür Abtreibungsgegner*innen, die schwangere Personen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen und Ärzt*innen und medizinische Helfer*innen, die diese anbieten, belästigen und bedrohen. Dabei reichen die Drohungen bis zu Morddrohungen.

Abtreibungsgegner*innen halten sich häufig vor den entsprechenden Kliniken und Praxen auf.  Das führt dazu, dass immer weniger Krankenhäuser und Ärzt*innen diese Gesundheitsleistung anbieten.

Deshalb fordern wir:

  • die Abschaffung des § 218 StGB,
  • die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des StGB
  • die Gefahr die von Abtreibungsgegner*innen ernst nehmen, u.a. durch das rechtliches Ahnden von Gehsteigbelästigung
  • Schutz von medizinischen Personal die Schwangerschaftsabbrüche anbieten und Schwangeren die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen.

Es ist höchste Zeit, die rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen für Schwangerschaftsabbrüche zu überarbeiten. Für eine reproduktive Selbstbestimmung-jetzt!

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VII. IHRE RECHTE

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener gemäß der DSGVO und es stehen Ihnen – nach erfolgreicher Identifizierung – folgende Rechte gegenüber uns zu:
  • Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) – Sie können jederzeit eine vollständige Datenkopie anfordern, die Sie an einen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen übermitteln können. Ihre Daten werden von uns innerhalb von 10 Arbeitstagen in Form von Tabellenkalkulationsdateien im Microsoft Excel-Format geliefert. Die logischen Beziehungen zwischen den Datensätzen werden in Form von eindeutigen Identifiers beibehalten. Für jede bestellte Datenkopie müssen Sie 1.000 € (eintausend Euro) und alle anfallenden Steuern bei Lieferung bezahlen.
  • Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO).
Um Ihre hier beschriebenen Rechte auszuüben, können Sie uns jederzeit unter den unter „Name des Verantwortlichen” aufgeführten Kontaktdaten kontaktieren. Sie können jederzeit eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Jusos Sachsen-Anhalt einreichen. In Dänemark können Sie eine Beschwerde bei der dänischen Datenschutzbehörde einreichen.

VII. SICHERHEIT UND INTEGRITÄT DER DATEN

Der Schutz der Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen oder die wir über Sie erhalten, hat für uns Priorität. Wir ergreifen geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff, Veränderung, Offenlegung oder Zerstörung zu schützen. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um die laufende Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit von Systemen und Diensten, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu gewährleisten, und wird die Verfügbarkeit und den Zugang zu Informationen im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls rechtzeitig wiederherstellen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Vereinbarung zur Datenverarbeitung.

IIX. Nutzungsbedingungen und Vereinbarung zur Datenverarbeitung

Bitte besuchen Sie auch unseren Abschnitt über die Nutzungsbedingungen, die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, die für die Nutzung unserer Webseite und Dienste gelten, sowie unsere Vereinbarung über die Datenverarbeitung.

IX. UPDATES

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzrichtlinie von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Für den Fall, dass wir wesentliche Änderungen vornehmen, die Ihre Rechte oder die Verpflichtungen von uns im Rahmen dieser Datenschutzrichtlinie einschränken, werden wir in diesem Abschnitt dieser Datenschutzrichtlinie einen deutlichen Hinweis veröffentlichen, der die Nutzer informiert, wenn diese aktualisiert werden.
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