
Wer sich bisher in Deutschland über Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs informieren wollte, stieß auf verschiedene Hürden. Recherchen im Netz führten oft zu diffusen Internetseiten von Abtreibungsgegner:innen. Seriöse Informationen von Ärzt:innen durften im Internet nicht veröffentlicht werden, ansonsten drohte eine strafrechtliche Verfolgung. Doch damit ist zukünftig Schluss. Gestern hat das Bundeskabinett die Streichung des dafür verantwortlichen §219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Dieser noch aus der NS-Zeit stammende Paragraph verbot es Ärzt:innen bisher, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.
Mit dem Kabinettsbeschluss wird jetzt ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der im 21. Jahrhundert angekommen ist. Sachliche Informationen und Aufklärung haben nichts mit Werbung zu tun, sondern sind elementarer Bestandteil weiblicher Selbstbestimmung. In einem nächsten Schritt gilt es dann, die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland wesentlich zu verbessern.